WettbewerbBundeskartellamt stellt Jahresbericht vor

Die Arbeit des Bundeskartellamtes stand 2019 ganz im Zeichen der Digitalisierung. Die Behörde ging unter anderem gegen Facebooks Datenverarbeitung und Amazons Geschäftsbedingungen vor und widmete sich mehreren Geschäftsmodellen mit fragwürdigem Verbraucherschutz.

Ein Linienrichter an der Seitenlinie hebt die Fahne.
Das Bundeskartellamt wacht darüber, ob alle Unternehmen nach den Regeln des Wettbewerbs spielen – 2019 wieder besonders im Online-Bereich. – Vereinfachte Pixabay Lizenz StockSnap

Mit einer Pressekonferenz hat das Bundeskartellamt seinen Bericht für das Jahr 2019 und die ersten Monate des Jahres 2020 [PDF] vorgestellt. Wie Präsident Andreas Mundt berichtete, lag der Fokus der Wettbewerbsschützer:innen auch im vergangenen Jahr wieder stark auf den großen Digitalkonzernen.

So gewann das Kartellamt vor dem Bundesgerichtshof ein Verfahren gegen Facebook. Das Amt hatte die Befugnisse des US-Konzerns bei der Datensammlung und -zusammenführung eingeschränkt. So dürfe Facebook die Daten seiner Nutzer:innen nur mit Daten aus anderen Quellen kombinieren, wenn diese ausdrücklich und freiwillig eingewilligt hätten. Es muss aber auch ohne diese Einwilligung möglich sein, die Dienste zu nutzen.

Laut Präsident Mundt hat Facebook eine marktbeherrschende Stellung in der Digitalwirtschaft und darf deshalb keine unangemessenen Vertragsbedingungen an seine Kund:innen stellen, vor allem, wenn Konkurrenten keine Chance hätten, einen vergleichbaren Datenschatz aufzubauen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einer Beschwerde des US-Konzerns zunächst recht gegeben und die Anordnungen des Bundeskartellamtes außer Kraft gesetzt.

Amazon ändert AGB

Auch die Befugnisse von Amazon schränkte das Kartellamt 2019 ein. Der Konzern wurde verpflichtet, seine Geschäftsbedingungen für externe Händler bei seinem Marketplace zu ändern. Weltweit haftet nun auch Amazon selbst für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Vertragspflichten.

Den Händlern garantieren die neuen Bedingungen eine ordentliche Kündigungsfrist von 30 Tagen und eine Begründung bei einer außerordentlichen Kündigung. Für rechtliche Auseinandersetzungen sind nicht mehr nur luxemburgische Gerichte zuständig, sondern auch inländische Gerichte. Amazon entscheidet nicht mehr allein über Retouren und Erstattungen.

Verbraucherschutz bei Vergleichsportalen und Smart-TVs

Der Bereich Produktrezensionen und Verkäuferbewertungen blieb bei der Bewertung des Amazon Marketplace bislang noch ausgeklammert, da das Kartellamt „Nutzerbewertungen“ in einer gesonderten Sektoruntersuchung zum Verbraucherschutz betrachtet.

Hierbei befassten sich die Wettbewerbshüter:innen mit Bewertungen, die mutmaßlich gefälscht oder manipuliert seien. Plattformen untersuchten die Qualität der Nutzerbewertungen sehr unterschiedlich, so Präsident Andreas Mundt. Manche sortierten sehr stringent und organisiert, ob eine Bewertung echt sei, andere prüften nur manuell auf Werbung oder Schimpfwörter. In einer Pressemitteilung zum Zwischenbericht fasst das Kartellamt die Mechanismen der Bewertungssysteme zusammen. Diese Sektoruntersuchung ist noch nicht abgeschlossen; dem Jahresbericht zufolge erscheint sie im Herbst 2020.

Zu einem Abschluss brachte das Amt im vergangenen Jahr die Sektoruntersuchungen zu Vergleichsportalen und Smart-TVs. Bei Vergleichsportalen empfiehlt das Kartellamt Verbraucher:innen [PDF], sich nicht unter Druck setzen zu lassen, wenn ein Angebot angeblich knapp sei. Solche Hinweise seien oft widersprüchlich formuliert. Außerdem sollen sie das Ranking kritisch betrachten, da Anbieter dafür bezahlen könnten, ihre Angebote weiter oben zu platzieren. Nicht alle Anbieter würden automatisch in Preisvergleiche mit einbezogen werden.

Smart-TVs, also Fernsehgeräte mit Internetverbindung, könnten auf vielfältige Weise personenbezogene Daten erheben und weiterleiten [PDF], warnen die Wettbewerbshüter:innen. Die Datenschutzbestimmungen der Hersteller seien häufig intransparent und nicht mit der Datenschutzgrundverordnung in Einklang zu bringen.

Digitale Grundsatzarbeit

Aktuell laufe noch eine Sektoruntersuchung zu Online-Werbung. Hierzu konnte Andreas Mundt aber auf der Pressekonferenz noch keine näheren Informationen geben, da das Verfahren noch laufe. Man habe Fragebögen an Werbetreibende und Digitalunternehmen versandt. Eine Regulierung sei hier besonders schwierig, da sich die Geschäftsmodelle der Unternehmen in der Daten- und Werbewirtschaft oftmals stark voneinander unterscheiden würden, so Mundt.

Große Hoffnungen setzt er in die geplante 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gesetz liegt derzeit als Referentenentwurf vor [PDF] und soll die Wettbewerbsbehörden stärken und die Aufsicht moderner machen, sodass das Kartellamt besser auf die Anforderungen aus der Digitalwirtschaft reagieren können. Mundt und seine Kolleg:innen bekämen so neue Befugnisse für Sanktionen gegen Unternehmen.

Das Bundeskartellamt war bei der Ausarbeitung des Gesetzes mit eingebunden. Auch Teil dieser „Digitalen Grundsatzarbeit“, die das Kartellamt betreibt, war eine Studie über den Einfluss von Algorithmen auf den Wettbewerb [PDF], die das Amt gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde vorgestellt hatte. Insbesondere Rankings und Preissetzungen seien von Algorithmen beeinflusst, was sich auch immer mehr auf den Wettbewerb auswirke.

1 Ergänzungen

  1. Vermeintliche Rechtssicherheit für Unternehmen bedeutet leider immer noch Zeitverschwendung, Stolperfallen und Verwirrung für die Benutzer von Diensten…

    Schade dass da mal nichts getan wird, so dass folgendes z.B. nicht mehr sein darf:
    – Cookieeinstellungsbanner ist im Vordergrund. Voreingestellt ist das gesetzlich sinnvolle, was aber erst über den kleinen Text „Einstellungen anpassen“ in einem Untermenü gesetzt werden kann, so dass das Banner verschwindet, dort dann ein grauer Knopf zum Speichern, stets ein großer gründer Knopf mit „Alles Akzeptieren“. Also ohne nervige Interaktion ist so eine Seite dann nicht nutzbar, das gehört ganz einfach verboten.

    Wenn man weiter gehen will kann man pop ups und Banner auch nur dann erlauben, wenn direkt dort auch der Vorteil für Nutzer explizit erklärt wird. Im nächsten Schritt dann auch Nachteile für die Nutzer als Pflichtlektüre, wie bei Zigarettenverpackungen.

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